HRA 5528: Dienstleistung "Zur Schönen Aussicht" KG, Reichshof, Zur Schönen Aussicht 3, 51580 Reichshof. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 HGB i.V.m. § 393 FamFG eingetragen.
HRA 5528: Dienstleistung "Zur Schönen Aussicht" KG, Reichshof, Zur Schönen Aussicht 3, 51580 Reichshof. Die obige im hiesigen Handelsregister eingetragene Firma soll gemäß § 31 Absatz 2 HGB i.V.m. § 393 FamFG von Amts wegen gelöscht werden. Ein etwaiger Widerspruch gegen die beabsichtigte Löschung ist binnen einer Frist von drei Monaten bei dem Registergericht geltend zu machen, anderenfalls wird die Löschung der Firma erfolgen.
Dienstleistung "Zur Schönen Aussicht" KG, Reichshof, Zur Schönen Aussicht 3, 51580 Reichshof. (Dienstleistungen, insbesondere die Erbringung hauswirtschafterlicher Leistungen aller Art für das Alten- und Pflegeheim "Residenz Zur Schönen Aussicht" in Reichshof-Eckenhagen). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Zur Schönen Aussicht 3, 51580 Reichshof. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Schimsheimer, Frank, Olpe, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Dienstleistung "Zur Schönen Aussicht" UG (haftungsbeschränkt), Reichshof (Amtsgericht Siegburg, HRB 10445) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.01.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.