Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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Prokura erloschen:
Dierken, Marius, Goldenstedt, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
19.09.2023
Schumacher |
5 |
b)
Sitz verlegt, nun:
Vechta
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Gildestraße 8, 49377 Vechta |
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a)
06.09.2022
Schumacher |
HRA 205870: Dierken Energiedienstleistungen GmbH & Co. KG, Goldenstedt, Barnstorfer Straße 1, 49424 Goldenstedt. Änderung zur Geschäftsanschrift: Wiedhagen 23a, 49424 Goldenstedt. Einzelprokura: Dierken, Marius, Goldenstedt, * ‒.‒.‒‒.
HRA 205870: Dierken Energiedienstleistungen GmbH & Co. KG, Goldenstedt, Barnstorfer Straße 1, 49424 Goldenstedt. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.05.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 23.05.2018 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Klaus Dierken * ‒.‒.‒‒, Goldenstedt unter der Firma Energie-Dienstleistungen Dierken, Klaus Dierken e.K. in Goldenstedt (Amtsgericht Oldenburg HRA 205853) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 205870: Dierken Energiedienstleistungen GmbH & Co. KG, Goldenstedt, Barnstorfer Straße 1, 49424 Goldenstedt. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 31.05.2018 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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