Dieter Becker GmbH, Kfz-Reparaturen, Köln (Bergisch Gladbacher Str. 977, 51069 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Dieter Becker Kfz-Reparaturen e. Kfm. am 16.08.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Dieter Becker GmbH, Kfz-Reparaturen, Köln (Bergisch Gladbacher Str. 977, 51069 Köln). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.12.2005 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Einzelfirma auftretenden Dieter Becker Kfz-Reparaturen e. K. übertragen. Die Übertragung wird erst wirksam mit der Eintragung im zuständigen Register. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.