Dieter Blume EDV - Organisation GmbH, Hövelhof (Friedensstraße 9, 33161 Hövelhof). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Dieter Blume EDV - Organisation e.K. am 15.6.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Dieter Blume EDV - Organisation GmbH, Hövelhof (Friedensstraße 9, 33161 Hövelhof). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2004 sowie des Zustimmungsbeschlusses vom 25.11.2004 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Dieter Blume EDV- Organisation e.K. auftretenden Kaufmann Dieter Blume übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.