Dieter Döcker Kunststoff GmbH, Viersen, Helmholtzstraße 46-48, 41747 Viersen.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.03.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Döcker Electronic GmbH mit Sitz in Viersen (Amtsgericht Mönchengladbach HR B 9855) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
41747 Viersen
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E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.sips.de
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Amtsgericht: Moenchengladbach
Rechtsform: GmbH