HRA 3351 KI: Dieter Ernst Inhaber Thorsten Ernst e. K., Kiel (Bahnhofstraße 25, 24143 Kiel). Durch Ausgliederungsvertrag vom 26.04.2012 und der Ergänzung/Berichtigung des Vertrages vom 01.06.2012 ist das einzelkaufmännische Unternehmen mit allen Aktiva und Passiva, mit Ausnahme der in UrNr. 141/2012 vom 01.06.2012 des Notars Dr. Klaus Wiedenfels in Kiel unter § 1 (Vermögensübertragung) genannten Grundstücke auf die übernehmende Gesellschaft in Firma Autohaus Ernst GmbH & Co. KG mit Sitz in Kiel, (Amtsgericht Kiel, HRA 7715 KI) ausgegliedert worden. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung bei dem übernehmenden Rechtsträger wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses als nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht gilt, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
24143 Kiel
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Amtsgericht: Kiel
Rechtsform: eK