HRA 44420: Dieter Franz e.K., Frankfurt am Main (Bethmannstr. 58, 60311 Frankfurt am Main). Die Firma ist erloschen.
Dieter Franz e.K., Frankfurt am Main (Bethmannstr. 58, 60311 Frankfurt am Main, Verpachtung eines eingerichteten Gewerbebetriebs). Einzelkaufmann. Inhaber: Franz, Dieter Jakob, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Der Inhaber hat das Vermögen der Franz GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 27227) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.12.2007 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag als Ganzes übernommen. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung durch Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.