HRA 9853: Dieter Frieder e.K., Alfter, Landgraben 27, 53347 Alfter. Der Inhaber hat das Vermögen der Helmuth Frieder & Sohn Gmbh mit Sitz in Alfter (Amtgericht Bonn HRB 4235) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2022 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.05.2022 als Ganzes übernommen.
HRA 9853: Dieter Frieder e.K., Alfter, Landgraben 27, 53347 Alfter. (Die Verlegung von Parkettböden, Teppichböden, Kunststoffböden sowie sonstigen Böden aller Art, einschließlich Fußbodentechnik und Handel mit Materialien für Fußböden aller Art; die Ausführung von Maler-, Tapezier- und Anstreicherarbeiten sowie textile Wandverkleidung.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Landgraben 27, 53347 Alfter. Inhaber: Frieder, Dieter, Alfter, * ‒.‒.‒‒. Der Inhaber hat das Vermögen der Helmuth Frieder & Sohn Gmbh mit Sitz in Bonn (Amtgericht Bonn HRB 4235) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2022 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.05.2022 als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.