HRB 4219:Dieter Goßmann GmbH Landschafts- und Sportplatzbau, Dachbegrünungen, Veitshöchheim, Raiffeisenstraße 18 a, 97209 Veitshöchheim.Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
Dieter Goßmann GmbH Landschafts- und Sportplatzbau, Dachbegrünungen, Veitshöchheim, Raiffeisenstraße 18 a, 97209 Veitshöchheim. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Liquidator: Goßmann, Dieter, Veitshöchheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Dieter Goßmann GmbH Landschafts- und Sportplatzbau, Dachbegrünungen, Veitshöchheim (Raiffeisenstraße 8, 97209 Veitshöchheim). Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 24.08.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2005 und Beschluss des einzelkaufmännischen Unternehmens vom 24.08.2005 das gesamte Vermögen des Einzelunternehmens Dieter Goßmann e. K. mit dem Sitz in Veitshöchheim (Amtsgericht Würzburg HRA 5592) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Dieter Goßmann GmbH Landschafts- und Sportplatzbau, Dachbegrünungen, Veitshöchheim (Raiffeisenstraße 8, 97209 Veitshöchheim). Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR auf 80.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.