HRB 760378: Dieter H.Stuckateur GmbH, Großbottwar, Am Friedrichsberg 7, 71723 Großbottwar. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "Dieterh e.K.", Großbottwar (Amtsgericht Stuttgart HRA 732744) am 13.04.2017 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
HRB 760378: Dieter H.Stuckateur GmbH, Großbottwar, Am Friedrichsberg 7, 71723 Großbottwar. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.02.2017. Geschäftsanschrift: Am Friedrichsberg 7, 71723 Großbottwar. Gegenstand: Betrieb eines Stuckateurbetriebs. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Haller, Dieter, Großbottwar, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Haller, Dieter, Großbottwar, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Dieterh e.K.", Großbottwar (Amtsgericht Stuttgart HRA 732744) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 23.02.2017. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.