Dieter Kubitz Verwaltung GmbH & Co. KG, Hagen, Bandstahlstraße 4, 58093 Hagen.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 13.02.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.02.2009 das Vermögen des einzelkaufmännischen Unternehmens in Firma Dieter Kubitz Werkzeugmaschinen, Werkzeuggroßhandel, Industriebedarf mit Sitz in Hagen (AG Hagen, HRA 1949) als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tage wirksam geworden.. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Hagen
Rechtsform: GmbH & Co. KG