Dieter Lehmkuhl Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Oldenburg (Fuldastraße 6, 26135 Oldenburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bohlen & Bohlen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Amtsgericht Osnabrück HRB 218) am 05.06.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Dieter Lehmkuhl Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Oldenburg (Fuldastraße 6, 26135 Oldenburg). Die Eintragung lfd. Nr. 2 wird von Amts wegen wie folgt berichtigt: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.11.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.11.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.11.2011 mit der Bohlen & Bohlen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 218) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Dieter Lehmkuhl Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Oldenburg (Fuldastraße 6, 26135 Oldenburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.11.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.11.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.11.2012 mit der Bohlen & Bohlen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 218) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.