HRB 4850 KI: Dieter Süverkrüp GmbH, Kiel, Jungfernstieg 42, 24103 Kiel. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
Dieter Süverkrüp GmbH, Kiel, Jungfernstieg 42, 24103 Kiel. Geschäftsanschrift:; Jungfernstieg 42, 24103 Kiel Änderung zu Nr. 1:; Liquidator:; Süverkrüp, Dieter, Kiel, Kfz.-Mechaniker; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.07.2010 ist die Gesellschaft aufgelöst..
Dieter Süverkrüp GmbH, Kiel(Westring 500, 24106 Kiel). Stamm- bzw. Grundkapital: 30.000,- EUR Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.07.2006 ist das Stammkapital zwecks Verschmelzung mit der Dieter Süverkrüp Service-Station Ringstraße 25 GmbH mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRB 4816 KI) um 4.000,- EUR auf 30.000,- EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag deswegen in § 3 (Stammkapital) geändert. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Dieter Süverkrüp Service-Station Ringstraße 25 GmbH mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRB 4816 KI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..