Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2024
nebst Berichtigung vom 30.08.2024 sowie der
Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen
vom 07.08.2024 und 30.08.2024 und der
Gesellschafterversammlungen des übertragenden
Rechtsträgers vom 07.08.2024 und 30.08.2024 mit der Seetec
GmbH mit Sitz in Lotte (Amtsgericht Steinfurt HRB 6779)
verschmolzen. |
a)
05.09.2024
Schmidt |
HRB 204737: Dieter Seegers Haus der Verpackung GmbH, Osnabrück, Feldbreede 24, 49078 Osnabrück. Geändert, nun: Geschäftsführer: Seegers, Dieter, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Bockhorst, Friedhelm, Wallenhorst, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Dieter Seegers Haus der Verpackungen GmbH, Osnabrück, Feldbreede 24, 49078 Osnabrück. Die Gesellschafterversammlung vom 08.11.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Geändert, nun: Neue Firma: Dieter Seegers Haus der Verpackung GmbH.
Dieter Seegers Haus der Verpackungen GmbH, Osnabrück, Feldbreede 24, 49078 Osnabrück. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 26.11.2010 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Dieter Seegers Haus der Verpackungen GmbH, Osnabrück, Feldbreede 24, 49078 Osnabrück. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.06.2010. Geschäftsanschrift: Feldbreede 24, 49078 Osnabrück. Gegenstand: Handelsvertretung und der Vertrieb von Verpackungsmaterial. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Seegers, Dieter, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Seegers, Dieter, Osnabrück, geb. ‒.‒.‒‒ unter der Firma Dieter Seegers Haus der Verpackung e.K. in Osnabrück (AG Osnabrück, HRA 200389) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 28.06.2010. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.