HRA 4749 HL: Dieter Wildfang Zimmerermeister e.K., Oldenburg in Holstein (Feldstr. 5, 23758 Oldenburg in Holstein). Rechtsverhaeltnis: Die Firma ist erloschen.
Dieter Wildfang Zimmerermeister e.K., Oldenburg in Holstein. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Zimmerei-Holzbau-Dieter Wildfang-GmbH mit Sitz in Oldenburg in Holstein (Amtsgericht Lübeck, HRB 900 OL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf das Einzelunternehmen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..