HRB 48656: Dietmar Bartelt Rohrteufel GmbH, Leverkusen, Bergische Landstraße 93a, 51375 Leverkusen. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 48656: Dietmar Bartelt Rohrteufel GmbH, Leverkusen, Benzstr. 10, 51381 Leverkusen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Bergische Landstraße 93a, 51375 Leverkusen.
HRB 48656: Dietmar Bartelt Rohrteufel GmbH, Leverkusen, Benzstr. 10, 51381 Leverkusen. Nicht mehr Liquidator: Bartelt, Dietmar, Leverkusen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Bogatiuk, Marija, Leverkusen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 48656: Dietmar Bartelt Rohrteufel GmbH, Leverkusen, Benzstr. 10, 51381 Leverkusen. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Ginczek, Thomas, Köln, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer, bestellt als Liquidator: Bartelt, Dietmar, Leverkusen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Dietmar Bartelt GmbH, Leverkusen, Benzstr. 10, 51381 Leverkusen. Die Gesellschafterversammlung hat am 20.12.2010 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Ziffer 1. zu ändern. Neue Firma: Dietmar Bartelt Rohrteufel GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.12.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.12.2010 mit der Rohrteufel Rohrreinigungs-GmbH mit Sitz in Leverkusen (HRB 48594) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.