Dietmar Blomer Tief- und Straßenbaugesellschaft mbH, Berlin (c/o Dietmar Blomer Tief- und Straßenbau KG, Ausbau 8 a, 17291 Oberuckersee /OT Potzlow). Rechtsverhaeltnis: Die Umwandlung ist mit der am 02.02.2010 erfolgten Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das für diesen maßgebliche Register (Amtsgericht Neuruppin, HRA 2267) wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..
Dietmar Blomer Tief- und Straßenbaugesellschaft mbH, Berlin (c/o Dietmar Blomer Tief- und Straßenbau KG, Ausbau 8 a, 17291 Oberuckersee /OT Potzlow). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2009 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Dietmar Blomer Tief- und Straßenbau KG mit Sitz Oberuckersee beschlossen. Die Umwandlung wird erst mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das für diese maßgebliche Register wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..