Dietmar Scheffel Malermeister GmbH & Co. KG, Dortmund (Rosemeyerstr. 6, 44139 Dortmund). Der Formwechsel ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Dortmund, HRB 19944) am 05.10.2006 wirksam geworden.
Dietmar Scheffel Malermeister GmbH & Co. KG, Dortmund (Brunnenstr. 21, 44145 Dortmund). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.08.2006 im Wege des Formwechsels in die Dietmar Scheffel Malermeister GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund,noch: 31 AR 504/06 ) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.