HRB 724956: Dietrich Erdwärme GmbH, Weilheim an der Teck, Carl-Benz-Straße 16, 73235 Weilheim an der Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Dietrich, Ute, Kirchheim unter Teck, * ‒.‒.‒‒.
Dietrich Anlagen GmbH, Kirchheim unter Teck, Schafhofweg 32, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Gesellschafterversammlung vom 30.09.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme des Vermögens von Dietrich, Claus, Kirchheim unter Teck, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Claus Dietrich Vermietung von Anlagen e.K.", Kirchheim unter Teck (Amtsgericht Stuttgart HRA 729180) um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Dietrich, Claus, Kirchheim unter Teck, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Claus Dietrich Vermietung von Anlagen e.K.", Kirchheim unter Teck (Amtsgericht Stuttgart HRA 729180) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.09.2013 und des Versammlungsbeschlusses vom 30.09.2013 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.