Dietrich K. Seeger AG, Reken (Grenzmark 20, 48734 Reken). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Emscher-Lippe Venture Capital Fonds Nr. 1 GmbH & Co. KG am 03.01.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Dietrich K. Seeger AG, Reken (Grenzmark 20, 48734 Reken). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 23.08.2007 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2007 mit der Energy Perspective AG mit Sitz in Gelsenkirchen (AG Gelsenkirchen HRB 8265) und der GDA Venture Capital Management AG Gelsenkirchen, (AG Gelsenkirchen HRB 7768) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Dietrich K. Seeger AG, Reken (Grenzmark 20, 48734 Reken). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 23.08.2007 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.08.2007 mit der Emscher-Lippe Venture Capital Fonds Nr. 1 GmbH & Co.KG mit Sitz in Recklinghausen (AG Recklinghausen HRA 3606 ) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Dietrich K. Seeger AG, Reken (Grenzmark 20, 48734 Reken). Nicht mehr Vorstand: Seeger, Dietrich Karl, Reken, * ‒.‒.‒‒. Bestellt zum Vorstand: Cuda, Thaddäus, Recklinghausen, * ‒.‒.‒‒.