Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394
FamFG von Amts wegen gelöscht.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
23.01.2024
Reusch |
7 |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 07.02.2023
(2 IN 341/17) ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. |
a)
23.03.2023
Reusch |
HRB 300505: Dietz GmbH, Bietigheim-Bissingen, Gustav-Rau-Straße 19, 74321 Bietigheim-Bissingen. Prokura von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht bei: Haas, Brigitte, Bietigheim-Bissingen, * ‒.‒.‒‒. Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 28.09.2017 (2 IN 341/17) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Heilbronn, 2 IN 341/17) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
HRB 300505: Dietz GmbH, Bietigheim-Bissingen, Gustav-Rau-Straße 19, 74321 Bietigheim-Bissingen. Prokura erloschen: Dietz, Sigrid, geb. Köhle, Bietigheim-Bissingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 300505: Dietz GmbH, Bietigheim-Bissingen, Gustav-Rau-Straße 19, 74321 Bietigheim-Bissingen. Der zwischen der Gesellschaft und Dietz, Wilhelm Erich, Bietigheim-Bissingen, * ‒.‒.‒‒ am 16.12.2008 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag wurde mit Wirkung zum 31.12.2014 (Tagesende) aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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