Dietz Holding AG, Bensheim, (Darmstädter Straße 246, 64625 Bensheim).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Dietz Aktiengesellschaft am 13.10.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Dietz Holding AG, Bensheim, (Darmstädter Straße 246, 64625 Bensheim).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Dietz Aktiengesellschaft mit Sitz in Bensheim (Amtsgericht Darmstadt HRB 25275) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Dietz Holding AG, Bensheim (Darmstädter Straße 246, 64625 Bensheim). Geändert, nun: Vorstand: Thetmann, Uwe, Bensheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Dietz Holding AG, Bensheim (Darmstädter Straße 246, 64625 Bensheim). Die Hauptversammlung vom 13.12.2007 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Übertragung von Aktien) und § 6 (Einziehung von Aktien) beschlossen.
Dietz Holding AG, Bensheim (Darmstädter Straße 246, 64625 Bensheim). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.10.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.06.2007 und 04.10.2007 mit der Tectum 15. Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Bensheim (Amtsgericht Darmstadt, HRB 25367) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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