HRB 24155: Dietzel Besitzunternehmen GmbH, Teutschenthal, Am Bruchfeld 4, 06179 Teutschenthal OT Zscherben. Prokura erloschen: Dietzel-Malorny, Constanze, Teutschenthal OT Angersdorf, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Dietzel, Lysann, Halle (Saale), * ‒.‒.‒‒.
HRB 24155: Dietzel Besitzunternehmen GmbH, Teutschenthal, Am Bruchfeld 4, 06179 Teutschenthal OT Zscherben. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.02.2017. Geschäftsanschrift: Am Bruchfeld 4, 06179 Teutschenthal OT Zscherben. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten, Verwalten und Verwerten eigenen und fremden beweglichen und unbeweglichen Vermögens, wie z.B. durch dessen Vermietung und Verpachtung. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dietzel, Holger, Halle (Saale), * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Dietzel-Malorny, Constanze, Teutschenthal OT Angersdorf, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Dietzel Besitzunternehmen OHG mit dem Sitz in Teutschenthal (Amtsgericht Stendal HRA 5309). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.