Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
35 |
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b)
Die Liquidation ist beendet.
Die Firma ist erloschen. |
a)
23.05.2024
Repinski |
HRB 71044: Digi-SSC GmbH, Hamburg, Gademannstraße 16, 22767 Hamburg. Ausgeschieden Liquidator: Horn, Peter, Gröbenzell, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Liquidator: Damsor Corporate Services GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 113935), vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.
HRB 71044: Digi-SSC GmbH, Hamburg, Gademannstraße 16, 22767 Hamburg. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun Liquidator: Horn, Peter, Gröbenzell, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Prokura erloschen Steffens, Sascha, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 71044: Digi-SSC GmbH, Hamburg, Gademannstraße 16, 22767 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in Ziffer 11 (Beirat).
HRB 71044: Digi-SSC GmbH, Hamburg, Gademannstraße 16, 22767 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der UDG Cross GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 44569) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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