Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Birnheck 1 A, 65779 Kelkheim (Taunus) |
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b)
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Geschäftsführerin:
Jungblut, Karen, Kelkheim (Taunus),
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
10.08.2022
Hewlett
b)
Fall 4 |
HRB 126613: Digitale ErinnerungsWerkstatt gGmbH, Frankfurt am Main, Diesterwegstr. 15, 60594 Frankfurt am Main. Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: 1. Gemeinnnützige Zwecke der Körperschaft sind a) die Förderung von Wissenschaft und Forschung, b) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. 2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) die Aufzeichnung und Dokumentation der Erinnerungen von Überlebenden und Zeitzeugen des Holocaust sowie weiterer Genozide und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sowie Formate die sich mit Antisemitismus- und Rassismuserfahrungen außerhalb von Holocaust und Genozid auseinandersetzen, b) die Entwicklung von schulischen und außerschulischen digitalen Lernangeboten mit Zeitzeugnissen, c) die Entwicklung und Verwendung von innovativen Erinnerungsformaten für einen multiperspektivischen, gesellschaftlichen Dialog, d) die Unterstützung von Bildungs-, Forschungs- und Erinnerungsinitiativen, die sich mit dem Holocaust und anderen Genoziden bzw. Massenverbrechen beschäftigen, e) die Unterstützung bei dem Aufbau von digitalen Zeitzeugen-Datenbanken von der Konzeption bis zur Verteilung und Verwendung der Zeitzeugnisse. f) die Konzeption und Projektentwicklung zur Stärkung des demokratischen Verständnisses durch eine Auseinandersetzung mit persönlichen und gesellschaftlichen Werten mit Hilfe von Zeitzeugnissen in verschiedenen Formaten, g) die Zuwendung von Mitteln an eine andere Körperschaft im In- oder Ausland oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung der in Absatz 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke (§ 58 Nr. 1 AO). Die Zuwendung von Mitteln an eine beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Die Zuwendung von Mitteln an eine Körperschaft des privaten Rechts, die weder beschränkt noch unbeschränkt steuerpflichtig ist, setzt voraus, dass diese die Mittel für der Art nach steuerbegünstigte Zwecke verwendet und die Rechtsform des Empfängers im Ausland einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des KStG entspricht. Die Gesellschaft hat in diesen Fällen sicherzustellen, dass die Verwendung der Mittel durch die Körperschaft im Ausland ausreichend nachgewiesen werden kann; die erhöhte Mitwirkungspflicht der Gesellschaft - Pficht zur Sachverhaltsaufklärung und Beschaffung der erforderlichen Nachweise unter Ausschöpfung der bestehenden rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten - gegenüber dem Finanzamt bei Auslandssachverhalten ist zu beachten (§ 90 Abs. 2 AO). 3. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung von Inhalten im Zusammenhang mit der Dokumentation und Veröffentlichung von Zeitzeugnissen.
HRB 126613: Digitale ErinnerungsWerkstatt gGmbH, Frankfurt am Main, Diesterwegstr. 15, 60594 Frankfurt am Main. Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: 1. Gemeinnnützige Zwecke der Körperschaft sind a) die Förderung von Wissenschaft und Forschung, b) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. 2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) die Aufzeichnung und Dokumentation der Erinnerungen von Überlebenden und Zeitzeugen des Holocaust sowie weiterer Genozide und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sowie Formate die sich mit Antisemitismus- und Rassismuserfahrungen außerhalb von Holocaust und Genozid auseinandersetzen, b) die Entwicklung von schulischen und außerschulischen digitalen Lernangeboten mit Zeitzeugnissen, c) die Entwicklung und Verwendung von innovativen Erinnerungsformaten für einen multiperspektivischen, gesellschaftlichen Dialog, d) die Unterstützung von Bildungs-, Forschungs- und Erinnerungsinitiativen, die sich mit dem Holocaust und anderen Genoziden bzw. Massenverbrechen beschäftigen, e) die Unterstützung bei dem Aufbau von digitalen Zeitzeugen-Datenbanken von der Konzeption bis zur Verteilung und Verwendung der Zeitzeugnisse. f) die Konzeption und Projektentwicklung zur Stärkung des demokratischen Verständnisses durch eine Auseinandersetzung mit persönlichen und gesellschaftlichen Werten mit Hilfe von Zeitzeugnissen in verschiedenen Formaten, g) die Zuwendung von Mitteln an eine andere Körperschaft im In- und Ausland oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung der in Absatz 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke (§ 58 Nr. 1 AO). Die Zuwendung von Mitteln an eine beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Die Zuwendung von Mitteln an eine Körperschaft des privaten Rechts, die weder beschränkt noch unbeschränkt steuerpflichtig ist, setzt voraus, dass diese die Mittel für der Art nach steuerbegünstigte Zwecke verwendet und die Rechtsform des Empfängers im Ausland einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des KStG entspricht. Die Gesellschaft hat in diesen Fällen sicherzustellen, dass die Verwendung der Mittel durch die Körperschaft im Ausland ausreichend nachgewiesen werden kann; die erhöhte Mitwirkungspflicht der Gesellschaft - Pficht zur Sachverhaltsaufklärung und Beschaffung der erforderlichen Nachweise unter Ausschöpfung der bestehenden rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten - gegenüber dem Finanzamt bei Auslandssachverhalten ist zu beachten (§ 90 Abs. 2 AO). 3. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung von Inhalten im Zusammenhang mit der Dokumentation und Veröffentlichung von Zeitzeugnissen.
HRB 126613: Digitale ErinnerungsWerkstatt gGmbH, Frankfurt am Main, Diesterwegstr. 15, 60594 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.11.2021. Geschäftsanschrift: Diesterwegstr. 15, 60594 Frankfurt am Main. Gegenstand: 1. Gemeinnnützige Zwecke der Körperschaft sind a) die Förderung von Wissenschaft und Forschung, b) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. 2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) die Aufzeichnung und Dokumentation der Erinnerungen von Überlebenden und Zeitzeugen des Holocaust sowie weiterer Genozide und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sowie Formate die sich mit Antisemitismus- und Rassismuserfahrungen außerhalb von Holocaust und Genozid auseinandersetzen, b) die Entwicklung von schulischen und außerschulischen digitalen Lernangeboten mit Zeitzeugnissen, c) die Entwicklung und Verwendung von innovativen Erinnerungsformaten für einen multiperspektivischen, gesellschaftlichen Dialog, d) die Unterstützung von Bildungs-, Forschungs- und Erinnerungsinitiativen, die sich mit dem Holocaust und anderen Genoziden bzw. Massenverbrechen beschäftigen, e) die Unterstützung bei dem Aufbau von digitalen Zeitzeugen-Datenbanken von der Konzeption bis zur Verteilung und Verwendung der Zeitzeugnisse. f) die Konzeption und Projektentwicklung zur Stärkung des demokratischen Verständnisses durch eine Auseinandersetzung mit persönlichen und gesellschaftlichen Werten mit Hilfe von Zeitzeugnissen in verschiedenen Formaten, g) die Zuwendung von Mitteln an eine andere Körperschaft im In- und Ausland oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung der in Absatz 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke (§ 58 Nr. 1 AO). Die Zuwendung von Mitteln an eine beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Die Zuwendung von Mitteln an eine Körperschaft des privaten Rechts, die weder beschränkt noch unbeschränkt steuerpflichtig ist, setzt voraus, dass diese Mittel für der Art nach steuerbegünstigte Zwecke verwendet und die Rechtsform des Empfängers im Ausland einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des KStG entspricht. Die Gesellschaft hat in diesen Fällen sicherzustellen, dass die Verwendung der Mittel durch die Körperschaft im Ausland ausreichend nachgewiesen werden kann; die erhöhte Mitwirkungspflicht der Gesellschaft - Pficht zur Sachverhaltsaufklärung und Beschaffung der erforderlichen Nachweise unter Ausschöpfung der bestehenden rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten - gegenüber dem Finanzamt bei Auslandssachverhalten ist zu beachten (§ 90 Abs. 2 AO). 3. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung von Inhalten im Zusammenhang mit der Dokumentation und Veröffentlichung von Zeitzeugnissen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführerin: Jungblut, Karen, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.