Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Südfelde 2-4, 48480 Spelle |
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a)
12.05.2023
Lührmann |
HRB 100869: Dikabo GmbH, Spelle, Südfelde 4, 48480 Spelle. Nicht mehr Geschäftsführer: Dilling, Evert, Assen/Nederlande, * ‒.‒.‒‒.
HRB 100869: Dikabo GmbH, Spelle, Südfelde 4, 48480 Spelle. Bestellt als Geschäftsführer: Dilling, Gerlof André, SW Hilversum / Niederlande, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 100869:Dikabo GmbH, Spelle, Südfelde 4, 48480 Spelle.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2014 mit der Wehrmeyer Karkassenhandel GmbH mit Sitz in Spelle (Amtsgericht Osnabrück HRB 100794) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.