HRB 202036:Dimitry Teichrib Autokosmetik GmbH, Bispingen, Haus Druhwald 1, 29646 Bispingen.Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
Dimitry Teichrib Autokosmetik GmbH, Bispingen, Haus Druhwald 1, 29646 Bispingen. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Teichrib, Dimitry, Bispingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Dimitry Teichrib Autokosmetik GmbH, Bispingen, Haus Druhwald 1, 29646 Bispingen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.02.2009. Geschäftsanschrift: Haus Druhwald 1, 29646 Bispingen. Gegenstand: Dellenentfernung an KFZ. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Teichrib, Dimitry, Bispingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Teichrib, Dimitry, Bispingen, 13.03.1977 unter der Firma Dimitry Teichrib Autokosmetik e.Kfm. in Bispingen (Amtsgericht Lüneburg HRA 200821) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 25.02.2009. Die Spaltung ist heute im Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen worden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.