Dinzler Kaffeerösterei GmbH, Rosenheim, (Innstr. 13, 83022 Rosenheim).Die Gesellschafterversammlung vom 14.07.2008 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "Dinzler Kaffeerösterei AG" mit dem Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein HRB 18566) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Dinzler Kaffeerösterei GmbH, Rosenheim (Innstr. 13, 83022 Rosenheim). Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung und die Änderung des § 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 17.08.2007 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und Zustimmung des übertragenden Unternehmens vom gleichen Tage Teile des Vermögens von Franz Richter e.K. mit dem Sitz in Neubeuern (Amtsgericht Traunstein HRA 9569) übernommen. Die Ausgliederung wurde am 28.08.2007 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.