Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Ausgeschieden als
Persönlich haftender Gesellschafter:
Gravius Verwaltungs-GmbH, Esslingen am Neckar
(Amtsgericht Stuttgart HRB 730250) |
|
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
19.09.2024
Weßner |
HRA 724106: Dipl. -Ing. Gravius GmbH & Co. KG, Esslingen am Neckar, Brinzingerweg 6, 73732 Esslingen am Neckar. Daten geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: Gravius Verwaltungs-GmbH, Esslingen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 730250).
HRA 724106: Dipl. -Ing. Gravius GmbH & Co. KG, Wildberg, Schafhof 3, 72218 Wildberg. Sitz verlegt; nun: Esslingen am Neckar. Geschäftsanschrift: Brinzingerweg 6, 73732 Esslingen am Neckar.
Dipl. -Ing. Gravius GmbH & Co. KG, Wildberg, Schafhof 3, 72218 Wildberg.Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "M.Gravius e.K.", Wildberg (Amtsgericht Stuttgart HRA 724105) am 21.10.2009 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Dipl. -Ing. Gravius GmbH & Co. KG, Wildberg, Schafhof 3, 72218 Wildberg.Der Einzelkaufmann Gravius, Manfred, Wildberg, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "M.Gravius e.K.", Wildberg (Amtsgericht Stuttgart HRA 724105) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrags vom 31.07.2009 mit Ergänzung vom 11.09.2009 und der Versammlungsbeschlüsse vom 31.07.2009 und vom 02.10.2009 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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