HRB 9125: Dipl.-Berging. Heinz Knust GmbH, Herne, Friedrich der Große 40, 44628 Herne. Bestellt als Geschäftsführer: Weinrich, Valentina, Recklinghausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Weinrich, Valentina, Recklinghausen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 9125: Dipl.-Berging. Heinz Knust GmbH, Herne, Friedrich der Große 40, 44628 Herne. Prokura erloschen: Fink, Günter, Herten, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Musiol, Adam, Marl, * ‒.‒.‒‒.
HRB 9125: Dipl.-Berging. Heinz Knust GmbH, Herne, Friedrich der Große 40, 44628 Herne. Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Köln, 50858 Köln, Geschäftsanschrift: Max-Planck-Str. 36, 50858 Köln.
HRB 9125: Dipl.-Berging. Heinz Knust GmbH, Herne, Friedrich der Große 40, 44628 Herne. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2015 mit der Bauerdick Verwaltungs GmbH mit Sitz in Arnsberg (Amtsgericht Arnsberg, HRB 4591) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 9125: Dipl.-Berging. Heinz Knust GmbH, Herne, Friedrich der Große 40, 44628 Herne. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2015 mit der Bauerdick GmbH & Co. Industriebedarf KG mit Sitz in Wickede (Amtsgericht Arnsberg, HRA 4530) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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