Dipl.-Ing. Erich Benteler GmbH, Paderborn (Residenzstr. 1, 33104 Paderborn). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hubertus Benteler GmbH am 27.12.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Dipl.-Ing. Erich Benteler GmbH, Paderborn (Residenzstr. 1, 33104 Paderborn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.12.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.12.2006 mit der Hubertus Benteler GmbH mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn, HRB 4278) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Dipl.-Ing. Erich Benteler GmbH, Paderborn (Residenzstr. 1, 33104 Paderborn). Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Im Übrigen wird die Gesellschaft durch alle Liquidatoren gemeinsam vertreten. Liquidator: Benteler, Hubertus, Bad Driburg, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.