HRA 52719: Direktbestatter GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Ginnheimer Landstraße 109, 60431 Frankfurt am Main. Kommanditgesellschaft. Sitz verlegt, nun: Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Ginnheimer Landstraße 109, 60431 Frankfurt am Main. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Direktbestatter Verwaltungs GmbH, Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt HRB 92132). Der Sitz ist von Darmstadt (bisher: Amtsgericht Darmstadt, HRA 85077) nach Frankfurt am Main verlegt.
HRA 85077: Direktbestatter GmbH & Co. KG, Darmstadt, Gustav-Lorenz-Straße 9, 64283 Darmstadt.
Direktbestatter GmbH & Co. KG, Darmstadt, Gustav-Lorenz-Straße 9, 64283 Darmstadt. (der Betrieb von Bestattungsunternehmen und damit zusammenhängende Geschäfte, Marketingberatung, Gemeinschaftseinkauf, Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen, Lizenzvergabe und Franchising.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Gustav-Lorenz-Straße 9, 64283 Darmstadt. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten als Persönlich haftende Gesellschafterin: Direktbestatter Verwaltungs GmbH, Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt HRB 92132). Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Direktbestatter GmbH mit dem Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRB 7756). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.