Direkthypo Beratungs- und Vermittlungsgesellschaft für Immobilienfinanzierung mbH, Meerbusch (Am Böllershof 19, 40670 Meerbusch). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Direkthypo Beratungs- und Vermittlungsgesellschaft für Immobilienfinanzierung mbH, Meerbusch (Am Böllershof 19, 40670 Meerbusch). Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
Direkthypo Beratungs- und Vermittlungsgesellschaft für Immobilienfinanzierung mbH, Meerbusch, (Am Böllershof 19, 40670 Meerbusch).Durch Beschluss des Amtsgerichts Königstein/Ts. (90 IN 64/08) vom 20. August 2008 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Direkthypo Beratungs- und Vermittlungsgesellschaft für Immobilienfinanzierung mbH, Glashütten (Am Böllershof 19, 40670 Meerbusch). Neuer Sitz: Meerbusch. Der Sitz ist nach Meerbusch (jetzt Amtsgericht Neuss, HRB 14649) verlegt.
Direkthypo Beratungs- und Vermittlungsgesellschaft für Immobilienfinanzierung mbH, Meerbusch (Am Böllershof 19, 40670 Meerbusch). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 3. Januar 2006, später geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 17. März 2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 2 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Glashütten (bisher Amtsgericht Königstein im Taunus HRB 6715) nach Meerbusch beschlossen. Gegenstand: Vermittlung von Finanzierungen und Finanzdienstleistungen aller Art. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Freudl, Herbert, Glashütten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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