Direktvermarktung Gebhardt GmbH Fisch - Fleisch - Forellenzucht, Hörselberg-Hainich (Schafgasse 9, 99848 Hörselberg - Hainich OT Sättelstädt). Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2008 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Neuer Gegenstand: der landwirtschaftliche Betrieb (insbesondere Forellenzucht und Mutterkuhhaltung) mit angeschlossener Direktvermarktung, sowie Herstellung und Handel von Fisch- und Wurstwaren und Fleisch. Ausgeschieden: Geschäftsführerin: Gebhardt, Hannelore, Sättelstädt, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführerin: Bergemann, Sabine, geb. Gebhardt, Wutha-Farnroda, * ‒.‒.‒‒; Brückner, Franziska, Hörselberg - Hainich OT Sättelstädt, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Direktvermarktung Gebhardt GmbH Fisch - Fleisch - Forellenzucht, Hörselberg-Hainich (Schafgasse 9, 99848 Hörselberg - Hainich OT Sättelstädt). nachgetragen von Amts wegen Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR.
Direktvermarktung Gebhardt GmbH Fisch - Fleisch - Forellenzucht, Hörselberg (Schafgasse 9, 99848 Sättelstädt). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.07.2007. Gegenstand des Unternehmens: landwirtschaftliche Betrieb mit angeschlossener Direktvermarktung, insbesondere Fisch,Fleisch und Forellenzucht. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführerin: Gebhardt, Hannelore, Sättelstädt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Forellenzucht Gebhardt e.Kfr.Inh.Hannelore Gebhardt, mit dem Sitz in Hörselberg (Amtsgericht Jena HRA 500602). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.