HRB 722468: Disc Direct Handels GmbH, Karlsbad, Descostraße 16, 76307 Karlsbad. Der zwischen der Gesellschaft und der "Disc Direct Holding GmbH", Karlsbad (Amtsgericht Mannheim HRB 701878) am 27.11.2007 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag wurde geändert. Die Gesellschafterversammlungen haben der Änderung am 13.12.2019 zugestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
HRB 722468: Disc Direct Handels GmbH, Karlsbad, Im Stöckmädle 19+21, 76307 Karlsbad. Änderung der Geschäftsanschrift: Descostraße 16, 76307 Karlsbad.
HRB 722468:Disc Direct Handels GmbH, Karlsbad, Im Stöckmädle 19+21, 76307 Karlsbad.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.06.2015. Geschäftsanschrift: Im Stöckmädle 19+21, 76307 Karlsbad. Gegenstand: Import, Export und Vertrieb von Computern, Druckern, Computer- und Druckerzubehör, elektronischen Bauteilen und Software sowie Erstellung und Installation von Computern, Druckern, Computer- und Druckerzubehör, elektronischen Bauteilen und Software sowie die dazugehörigen Beratungen, Schulungen und sonstigen Serviceleistungen. Stammkapital: 750.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Neck, Andreas, Straubenhardt-Feldrennach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "Disc Direct Computer Handels AG", Karlsbad (Amtsgericht Mannheim, HRB 362370) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der "Disc Direct Holding GmbH", Karlsbad (Amtsgericht Mannheim, HRB 701878) wurde am 27.11.2007 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Hauptversammlung der damaligen Aktiengesellschaft am 28.11.2007 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.