Discothek Joy oHG, Jettingen-Scheppach (Otto-Hahn-Str. 1, 89343 Jettingen-Scheppach). Die Verschmelzung wurde am 10.02.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Memmingen HRA 11 117).
Discothek Joy oHG, Jettingen-Scheppach (Otto-Hahn-Str. 1, 89343 Jettingen-Scheppach). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Tanzlokal Calypso Keller oHG mit dem Sitz in Jettingen-Scheppach (Amtsgericht Memmingen, HRA 11 117) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Keller, Reinhard, Jettingen-Scheppach, * ‒.‒.‒‒; Keller, Erich, Jettingen-Scheppach, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.