Discovery Communications Deutschland GmbH, München (Schwere-Reiter-Str. 35, 80797 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der DMAX TV GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 90881) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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