HRA 201818: Dittmer Photovoltaik GmbH & Co. KG, Bad Grund, Am Bahnhof 7, 37539 Bad Grund (Harz). Geschäftsanschrift: Am Bahnhof 8, 37539 Bad Grund.
HRA 4658: Dittmer Photovoltaik GmbH & Co. KG, Kamp-Lintfort, Carl-Zeiss-Straße 19, 47475 Kamp-Lintfort. Bad Grund. Der Sitz ist nach Bad Grund (Amtsgericht Göttingen, HRA 201818) verlegt.
HRA 201818: Dittmer Photovoltaik GmbH & Co. KG, Bad Grund, Am Bahnhof 7, 37539 Bad Grund (Harz). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Bahnhof 7, 37539 Bad Grund (Harz). Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Dittmer Verwaltungs-GmbH, Kamp-Lintfort (Amtsgericht Kleve HRB 14780), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Kamp-Lintfort (bisher Amtsgericht Kleve, HRA 4658) nach Bad Grund verlegt.
HRA 4658: Dittmer Photovoltaik GmbH & Co. KG, Kamp-Lintfort, Carl-Zeiss-Straße 19, 47475 Kamp-Lintfort. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Dittmer Beteiligungs-GmbH, Kamp-Lintfort (Amtsgericht Kleve HRB 14205). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Dittmer Verwaltungs-GmbH, Kamp-Lintfort (Amtsgericht Kleve HRB 14780), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 4658: Dittmer Photovoltaik GmbH & Co. KG, Kamp-Lintfort, Carl-Zeiss-Straße 19, 47475 Kamp-Lintfort. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafter vom 03.08.2017 und der Gesellschafter des übertragenden Rechtsträgers vom 03.08.2017 Teile des Vermögens der Dittmer Temperaturfühler GmbH & Co. KG mit Sitz in Kamp-Lintfort (Amtsgericht Kleve HRA 4662) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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