HRB 12046: DoCiNo GmbH, Soest, Ostenhellweg 6, 59494 Soest. Nicht mehr Geschäftsführer: Nagorski, Dirk, Dortmund, * ‒.‒.‒‒.
HRB 12046: DoCiNo GmbH, Soest, Ostenhellweg 6, 59494 Soest. Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführung) beschlossen.
HRB 12046: DoCiNo GmbH, Soest, Ostenhellweg 6, 59494 Soest. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Ostenhellweg 6, 59494 Soest. Unternehmensgegenstand: Erwerb, Halten, Verwalten und Verwertung von Immobilien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lahme, Christopher David, Möhnesee, * ‒.‒.‒‒; Nagorski, Dirk, Dortmund, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Dirk Nagorski, Dortmund, geb. ‒.‒.‒‒, unter der Firma Dirk Nagorski Immobilien e.K. in Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRA 18440) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 05.05.2017. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 27.07.2017 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.