HRB 263965: Dobler DHT GmbH, Weinstadt, Stuttgarter Straße 38, 71384 Weinstadt. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 15.08.2019 in eine Kommanditgesellschaft unter der Firma "Dobler Heiztechnik GmbH & Co. KG", Weinstadt (Amtsgericht Stuttgart HRA 736004) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 736004: Dobler Heiztechnik GmbH & Co. KG, Weinstadt, Stuttgarter Straße 38, 71384 Weinstadt. (Ofen- und Luftheizungsbau, Installation und Heizungsbau, Elektrotechnik sowie sämtliche angrenzende Gebiete, Handel mit Artikeln aus diesen Gebieten. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Stuttgarter Straße 38, 71384 Weinstadt. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: DHT Beteiligung GmbH, Weinstadt (Amtsgericht Stuttgart HRB 770198), mit der Befugnis für die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der persönlich haftenden Gesellschafterin Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Dobler DHT GmbH", Weinstadt (Amtsgericht Stuttgart HRB 263965) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 263965: Dobler Heiztechnik GmbH, Weinstadt, Stuttgarter Straße 38, 71384 Weinstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Dobler DHT GmbH.
Dobler Heiztechnik GmbH, Weinstadt, Stuttgarter Straße 38, 71384 Weinstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen), § 4 (Vertretung Geschäftsführung), § 6 (Gesellschafterbeschlüsse), § 7 (Änderung des Gesellschaftsvertrages; Liquidation; Umwandlung), § 8 (Jahresabschluss), § 10 (Verfügung über Geschäftsanteile, Teilung von Geschäftsanteilen), § 11 (Einziehung von Geschäftsanteilen), § 13 (Erbfolge), § 14 (Ausscheiden eines Gesellschafters; Firmenfortführung), § 15 (Abfindung) und in § 18 (Schlußbestimmungen) beschlossen. Geschäftsanschrift: Stuttgarter Straße 38, 71384 Weinstadt.