HRB 32420: DocCheck AG, Köln, Vogelsanger Straße 66, 50823 Köln. Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.05.2018 erteilten Ermächtigung (genehmigtes Kapital 2018) hat der Vorstand am 30.11.2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom gleichen Tage beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 7.600,00 EUR durch die Ausgabe von bis zu 7.600 neuen, auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien erhöht. Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 4060,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 02.02.2021 ist die Satzung in § 5 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 entsprechend geändert. 5.033.876,00 EUR. Das Genehmigtes Kapital 2018 beträgt nach teilweise Ausschöpfung noch 2.490.848,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:
HRB 32420: DocCheck AG, Köln, Vogelsanger Straße 66, 50823 Köln. Die Hauptversammlung vom 29.05.2020 hat beschlossen, das durch Zeitablauf ausgelaufene bedingte Kapital aufzuheben und ein neues bedingtes Kapital (Bedingtes Kapital 2020) zu schaffen und entsprechend § 5 (Grundkapital) Abs. 4 neu zu fassen. Des weiteren wurde § 18 (Ort und Einberufung) Abs. 4 ersatzlos gestrichen. Die Satzung wurde ferner um neue § 19 a und § 19 b ergänzt und § 21 (Vorsitz der Hauptversammlung) der Satzung neu gefasst. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.05.2020 um bis zu 502.981,00 Euro durch die Ausgabe von bis zu 502.981 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien (Bedingtes Kapital 2020) mit Gewinnberechtigung ab dem Gewinn des Geschäftsjahres in dem die Ausgabe erfolgt, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen an Vorstandmitglieder der DocCheck AG, Mitglieder der Geschäftsführung der mit der DocCheck AG verbundenen Unternehmen sowie Führungskräften mit hohem strategischem Stellenwert und andere Arbeitnehmer der DocCheck AG sowie von mit der DocCheck AG verbundenen Unternehmen gemäß der in der Hauptversammlung vom 29.05.2020 erteilten Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, als die Inhaber der gewährten Bezugsrechte ihr Bezugsrecht ausüben und die Gesellschaft zur Erfüllung des Bezugsrechts keine eigenen Aktien gewährt oder hierzu Aktien aus genehmigtem Kapital verwendet.