Doctores Völschau Steuerberatungsgesellschaft mbH, Esens (Vor dem Drostentor 3 b, 26427 Esens). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Dr. Klaus Völschau G.m.b.H. am 07.12.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Doctores Völschau Steuerberatungsgesellschaft mbH, Esens (Vor dem Drostentor 3 b, 26427 Esens). Die Gesellschaft ist als übertragende Rechtsträgerin nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Rechtsträgerin alle vom 27.08.2007 mit der Dr. Klaus Völschau G.m.b.H. mit Sitz in List (Amtsgericht Flensburg, HRB 210 NI) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt der übernehmenden Rechtsträgerin. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.