HRB 89132: Doerner International GmbH, Frankfurt am Main, Friedensstr. 6-10, 60311 Frankfurt am Main. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 89132: Doerner International GmbH, Frankfurt am Main, Friedensstr. 6-10, 60311 Frankfurt am Main. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidatorin: Dörner-Rich, Christiane, Dreieich, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 89132: Vardis GmbH, Frankfurt am Main, Friedensstr. 6-10, 60311 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1.1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: Doerner International GmbH.
HRB 89132: Vardis GmbH, Frankfurt am Main, Weißfrauenstraße 12-16, 60311 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Friedensstr. 6-10, 60311 Frankfurt am Main.
HRB 89132:DOERNER INTERNATIONAL GmbH, Frankfurt am Main, Weißfrauenstraße 12-16, 60311 Frankfurt am Main.Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1.1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: Vardis GmbH. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführerin: Dörner-Rich, Christiane, Dreieich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.05.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Vardis GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 93187) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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