Dolce 2.0 GmbH, Köln (Gleueler Straße 311, 50935 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Dolce Media Productions GmbH & Co. KG am 14.07.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Dolce 2.0 GmbH, Köln (Gleueler Straße 311, 50935 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.06.2008 mit der Dolce Media Productions GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 21790) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Dolce 2.0 GmbH, Köln (Gleueler Straße 311, 50935 Köln). Die Gesellschafterversammlung vom 13.02.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 45.000,00 Euro auf 70.000,00 Euro beschlossen. 70.000,00 EUR.
Dolce 2.0 GmbH, Köln (Gleueler Straße 311, 50935 Köln). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.07.2007. Gegenstand: die Verwaltung eigener und fremder Vermögensgegenstände einschließlich Rechten, sowie deren Verkauf und Verwertung. Geschäfte nach § 34 c GewO werden ebenso wenig getätigt wie solche im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gottschalk, Christoph, Inning, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.