HRB 125449: Dolce Media GmbH, München, Mariannenplatz 1, 80538 München. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 125449: Dolce Media GmbH, München, Mariannenplatz 1, 80538 München. Die Gesellschafterversammlung vom 14.04.2021 hat die Änderung des § 22 (Auflösung, Abwicklung) der Satzung beschlossen. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. geändert, nun: Liquidator: Gottschalk, Christoph, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Dolce Media GmbH, München, Georg-Muche-Str. 3, 80807 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Mariannenplatz 1, 80538 München.
Dolce Media GmbH, München, Georg-Muche-Str. 3, 80807 München. Die Dolce Media Promotion GmbH mit dem Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 36153) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Dolce Media GmbH, München, Georg-Muche-Str. 3, 80807 München. Die Dolce Media Productions GmbH mit dem Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 35110) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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