Dolce Media Productions GmbH, Köln, Gleueler Str. 311, 50935 Köln. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Dolce Media GmbH am 25.10.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Dolce Media Productions GmbH, Köln, Gleueler Str. 311, 50935 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.08.2011 mit der Dolce Media GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 125449) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Dolce Media Productions GmbH, Köln, Gleueler Str. 311, 50935 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2011 mit der Dolce Media Productions GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 21790) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Dolce Media Productions GmbH, Köln, Gleueler Str. 311, 50935 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) Ziffer (1) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 250.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Dolce Media Productions GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 21790) beschlossen. Neues Stammkapital: 300.000,00 EUR.