Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Scheuentobel 2/6, 73614 Schorndorf |
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a)
14.09.2023
Schneider |
HRA 729241:Domingo Escabias e.K., Schorndorf, Schulstraße 15, 73614 Schorndorf.Prokura erloschen: Wiederhold, Hartmut, Schorndorf, * ‒.‒.‒‒.
Domingo Escabias e.K., Schorndorf, Schulstraße 14, 73614 Schorndorf. Berichtigung zur Geschäftsanschrift: Schulstraße 15, 73614 Schorndorf.
Domingo Escabias e.K., Schorndorf, Schulstraße 15, 73614 Schorndorf. Änderung der Geschäftsanschrift: Schulstraße 14, 73614 Schorndorf. Einzelprokura: Wiederhold, Hartmut, Schorndorf, * ‒.‒.‒‒.
Domingo Escabias e.K., Schorndorf, Schulstraße 15, 73614 Schorndorf. (Beratung, Realisierung und Schulung von Managementaufgaben speziell im Bereich Projektmanagement und Vertriebsmanagement für den Engineering Markt). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Schulstraße 15, 73614 Schorndorf. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Escabias, Domingo, Schorndorf, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Verschmelzung der Gestio GmbH, Schorndorf (Amtsgericht Stuttgart HRB 282106) auf das Vermögen des Alleingesellschafters. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.