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c)
Gegenstand geändert; nun:
(1) Die Fortentwicklung eines
Tarifverbundes sowie die
Bestandssicherung und Verbesserung des
ÖPNV und des SPNV in den
Zuständigkeitsgebieten der
Aufgabenträger-Gesellschafter gemäß § 4
Abs. (4).
Hierbei handelt es sich insbesondere um
- die Aufstellung und Fortschreibung des
Verbundtarifes inklusive der
Beförderungsbedingungen, den
Tarifbestimmungen und der Fahrpreise,
- den Abschluss von Kooperationsverträgen
mit Verkehrsunternehmen, die im
Verbundgebiet Verkehre erbringen,
- den Abschluss eines
Einnahmenaufteilungsvertrages sowie die
rechnerische Erfassung der
Fahrgeldeinnahmen und die Durchführung
der Einnahmenaufteilung inkl. der hierfür
erforderlichen Datenerhebung,
- die Koordination des ÖPNV einschließlich
des SPNV im Verbundraum,
- die Schaffung der Grundlagen für eine
abgestimmte Rahmenplanung des
Liniennetzes und zur Entwicklung und
Fortschreibung von Fahr-plankonzepten,
- die Erstellung von Vorgaben zu Vertrieb
und Kontrolle,
- die Erarbeitung und Empfehlung von
Standards (z.B. für Fahrzeuge, Be-trieb und
Haltestellen),
- die Konzeption und/oder der Betrieb von
Technologien, insbesondere digitaler
Serviceplattformen, zur Verbesserung des
ÖPNV,
- die Fahrgastinformation inklusive
Störungsmeldungen,
- das Marketing und die
Öffentlichkeitsarbeit.
Die Übernahme weiterer Aufgaben für
einen oder mehrere Gesellschafter ist im
Rahmen einer separaten Vereinbarung und
gegen marktübliches Entgelt möglich,
insbesondere für
- den Vertrieb von DING-Fahrscheinen,
- die Einrichtung von Servicestellen (z.B.
eines Call-Centers für Bedarfsverkehre
oder einer zentralen Beschwerdestelle),
- die Vorbereitung der Aufstellung,
Änderung und Ergänzung der gesetzlich
vorgeschriebenen Nahverkehrspläne und
Nahverkehrsentwick-lungspläne mit den
Aufgabenträgern,
- die Vorbereitung und Planung von
Vergabeverfahren,
- die Durchführung von Verkehrsanalysen,
Verkehrsplanungen und
Verkehrsuntersuchungen, die dem
Verbundzweck dienen.
Die Tätigkeit der Gesellschaft erstreckt sich
auf das Verbundgebiet und auf
angrenzende Kooperationsräume.
(2) Die Gesellschaft nimmt ihre Aufgaben
im Rahmen kommunalrechtlicher
Aufgabenstellungen und des
kommunalrechtlich Zulässigen und auf der
Grundlage der jeweils geltenden Gesetze,
insbesondere der baden-
württembergischen und bayerischen
Gesetze über den öffentlichen Perso-
nennahverkehr (ÖPNVG BW und
BayÖPNVG) sowie konkretisierender
Verordnungen wahr. Sie handelt im
Benehmen mit den kooperierenden Ver-
kehrsunternehmen und
Mobilitätsdienstleistern. |
Stammkapital
nun:
100.000,00
EUR |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2023 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 20.000,00
EUR auf 100.000,00 EUR erhöht. |
a)
21.12.2023
Grill |