Donnerbrauerei GmbH, St. Ingbert (Kaiserstr. 170-174, 66386 Sankt Ingbert). Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der Karlsberg Holding GmbH (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 3775) wurde am am 12.08.2005 im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 UmwG. Die Firma ist erloschen.
Donnerbrauerei GmbH, St. Ingbert (Kaiserstr. 170-174, 66386 Sankt Ingbert). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.07.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.07.2005 mit der Karlsberg Holding GmbH mit Sitz in Homburg-Saar (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 3775) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.