HRA 401292: Dorenwendt Balkonsysteme GmbH & Co. KG, Wachstedt (Dingelstädter Str., 37359 Wachstedt). Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
HRA 401292: Dorenwendt Balkonsysteme GmbH & Co. KG, Wachstedt (Dingelstädter Str., 37359 Wachstedt). Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit nach § 394 FamFG von Amts wegen zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf drei Monate festgesetzt.
HRA 401292: Dorenwendt Balkonsysteme GmbH & Co. KG, Wachstedt (Dingelstädter Str., 37359 Wachstedt). Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten.
Dorenwendt Balkonsysteme GmbH & Co. KG, Wachstedt (Dingelstädter Str., 37359 Wachstedt) Die Gesellschaft ist infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß §§ 161 Abs.2, 143 HGB.
Dorenwendt Balkonsysteme GmbH & Co. KG, Wachstedt (Dingelstädter Str., 37359 Wachstedt). Die Heidor Fachhandel für Schweißgeräte GmbH mit dem Sitz in Wachstedt (Amtsgericht Jena HRB 400502) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.03.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.